In einem zweiten Schritt mussten die Teilnehmerinnen an der Auktion über die erforderlichen technischen Fähigkeiten verfügen, Gewähr für die Einhaltung des Fernmeldegesetzes, seiner Ausführungsbestimmungen sowie der Vorschriften der Konzessionen bieten und die arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie die Arbeitsbedingungen der Branche einhalten. Die Gesuchstellerin betreibt im Rahmen der Konzession Nr. 25100 xxxx seit dem 21. Dezember 2000 ein landesweites GSM[79]-Mobilfunknetz und erfüllt diese Konzessionsvoraussetzungen. Es sind keine Anhaltspunkte vorhanden, wonach dies nicht mehr der Fall wäre.