der WLL-Konzession Nr.: 25510 xxxx.1 an die Gesuchstellerin im Sinne von Art. 9 FMG und Ziff. 2.2.3 Abs. 1 der Konzession zuzustimmen.» 2 Gemäss der Abtretungsvereinbarung zwischen der Konzessionärin 2 und der Gesuchstellerin vom 28. Juni 2002 tritt die Konzessionärin 2 den Lot 10 der Konzession Nr. 25510 xxxx.1 an die Gesuchstellerin ab. Gestützt auf dieselbe Vereinbarung bevollmächtigt die Konzessionärin 2 die Gesuchstellerin, die Genehmigung der ComCom für die Übertragung des genannten Lot einzuholen. Aus den Erwägungen: 2.1 Formelles