Konzessionärin 2 einen Antrag auf Übertragung der WLL-Konzession Nr. 25510 xxxx.1 von der Konzessionärin 1 auf die Konzessionärin 2 der Konzessionsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Mit Verfügung vom 10. Mai 2001 hat diese der Übertragung zugestimmt. Am 15. Februar 2002 wurde der Konzessionärin 2 bis zum 15. August 2002 die definitive Nachlassstundung bewilligt. Noch am gleichen Tag wurde an der ausserordentlichen Generalversammlung die Liquidation der Gesellschaft beschlossen. Die Gesuchstellerin reichte am 28. Juni 2002 ein Gesuch um Übertragung des Lot 10 der Konzession Nr. 25510 xxxx.1 mit folgendem Antrag ein: «Wir ersuchen die Konzessionsbehörde, dem Antrag auf Übertragung des Lot 10