Nach dem Zuschlag erteilte die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) am 5. Juni 2000 der Konzessionärin 1 die Konzession Nr. 25510 xxxx.1 und der Konzessionärin 2 die Konzession Nr. 25510 yyyy.1 für den Betrieb von Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunkanlangen für den drahtlosen Teilnehmeranschluss. Seit dem 3. November 1998 verfügt die Konzessionärin 2 über die Konzession Nr. 25510 xxxx für die Erbringung von Fernmeldediensten. Am 13. Dezember 2000 wurde die vorgenannte Dienstekonzession aktualisiert und gleichzeitig wurde die Funkkonzession Nr. 25510 xxxx.2 für den Betrieb von Punkt-zu-Punkt-Richtfunkanlagen erteilt. Mit Schreiben vom 20. April 2001 haben die Konzessionärin 1 und die