Die vorsorglichen Massnahmen werden somit auf den 21. April 2000 erlassen, da es an den Voraussetzungen für deren rückwirkenden Erlass auf den 1. Januar 2000 fehlt. Jedoch wird im Rahmen des Endentscheides auf die Wirkung der Preisfestlegung ab dem 1. Januar 2000 mit Blick darauf, die Gesuchstellerin gegenüber den andern Anbieterinnen nicht zu diskriminieren, zurückzukommen sein. 16 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali