Die Gesuchsgegnerin schloss mit denjenigen Vertragspartnerinnen, welche bereit waren, eine dieser Offerten zu unterzeichnen, jeweils auf den 1. Januar 2000 einen entsprechenden Interkonnektionsvertrag ab. In denjenigen Fällen, in denen bereits ein Interkonnektionsvertrag vorbestanden hat und sich die Vertragspartnerinnen erst später einigen konnten, wurden diese Verträge standardmässig rückwirkend auf den 1. Januar 2000 abgeschlossen und ersetzten alle vorherigen Vertragsbestimmungen der Parteien. 71.