69. (…) 70. Die Gesuchsgegnerin veröffentlichte das neue Basisangebot am 31. Oktober 1999 («LRIC-Offerte») bzw. im Januar 2000 («kommerzielles Angebot») im Hinblick auf die neue gesetzliche Grundlage für die Berechnung ihrer Interkonnektionspreise, welche seit dem 1. Januar 2000 dafür anwendbar ist (Art. 11 Abs. 1 FMG in Verbindung mit Art. 34 FDV). Die Gesuchsgegnerin schloss mit denjenigen Vertragspartnerinnen, welche bereit waren, eine dieser Offerten zu unterzeichnen, jeweils auf den 1. Januar 2000 einen entsprechenden Interkonnektionsvertrag ab.