68. Sowohl die fernmelderechtlichen als auch die allgemeinen Voraussetzungen für den Erlass von vorsorglichen Massnahmen sind erfüllt. Für die Dauer des Verfahrens werden die Preise für die Interkonnektionsdienste der Gesuchsgegnerin im Verhältnis zwischen ihr und der Gesuchsgegnerin auf das Niveau des aktuellen Standard-Angebotes reduziert. Allfällige Preisänderungen, die die Gesuchsgegnerin in 14 ihrem Standard-Angebot während der Dauer des hängigen Verfahrens vornimmt, sind auch im Verhältnis zwischen der Gesuchstellerin und der Gesuchsgegnerin entsprechend anzupassen. 1.4. Zeitpunkt für die Festlegung der Interkonnektionspreise