Hiernach hätte jede Partei die Möglichkeit haben sollen, die standardmässig angepassten Interkonnektionspreise der einen Vertragspartei akzeptieren zu können. Nicht vorausgesetzt ist nach dieser Klausel die gleichzeitige Unterzeichnung neuer Vertragsbedingungen wie beispielsweise die Preisgültigkeitsdauer von einem Jahr. 67. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Erlass von vorsorglichen Massnahmen verhältnismässig ist. 1.3. Fazit