13 wie dies ihre Mitbewerberinnen rückwirkend auf den 1. Januar 2000 können. Jedenfalls erscheint das Interesse der Gesuchstellerin, diese Preise bis zu einem Endentscheid zu erhalten und damit kompetitiv auf dem Markt auftreten zu können, demjenigen Interesse der Gesuchsgegnerin übergeordnet, einzelne Unternehmen preislich nicht gleich zu behandeln wie ihre Vertragspartnerinnen, die bereit waren, ihre neuen Vertragsbedingungen zu akzeptieren. 65.