Hingegen wäre kein solcher Nachteil ersichtlich, wenn die Gesuchstellerin während der Dauer des Verfahrens keine tieferen (bzw. «echte») LRIC-Preise erhalten würde als ihre Konkurrentinnen, wie sie es beantragt hat. Im Gegensatz zum Fall Commcare vs. Swisscom, wo die Gesuchstellerin das einzige Unternehmen gewesen wäre, das in den Genuss allfälliger vorsorglich verfügter tieferer 12 Preise gekommen wäre, können im vorliegenden Fall die Spiesse mit der Verfügung von vorsorglichen Preisen wieder für alle Wettbewerber gleich lang gemacht werden. 3.2.4. Dringlichkeit