Dass der Gesuchstellerin der Verlust von Marktanteilen sowie Umsatzverluste drohen, versteht sich von selbst. Eine erst nachträgliche Rückerstattung von allfällig zu hoch bezahlten Interkonnektionspreisen können die zwischenzeitlich eingetretenen Marktnachteile kaum mehr ausgleichen. Der Gesuchstellerin droht somit im hart umkämpften Telekommunikationsmarkt offensichtlich ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil. Um dies zu vermeiden, wäre die Gesuchstellerin genötigt, während der Dauer des Verfahrens den entsprechenden Differenzbetrag selbst zu tragen und müsste gegenüber ihren Konkurrentinnen eine Preisdiskriminierung hinnehmen.