Die Interkonnektionspreise stellen für die Endkundenpreise einen wesentlichen Kostenfaktor dar. Dadurch, dass der Gesuchstellerin das letzte Basisangebot der Gesuchsgegnerin bezüglich der Bedingungen nicht akzeptabel erschien, sie dieses somit nicht unterzeichnete und deshalb gegenüber andern Fernmeldedienstanbieterinnen einen höheren Interkonnektionspreis bezahlen muss, kann die Gesuchstellerin ihre Kundenpreise nicht gleichermassen wie ihre Konkurrenz berechnen und senken. Dass der Gesuchstellerin der Verlust von Marktanteilen sowie Umsatzverluste drohen, versteht sich von selbst.