54. Bei der Frage nach dem nicht leicht wieder gutzumachenden Nachteil ist zu prüfen, ob bei einem Zuwarten mit dem Erlass der vorsorglichen Massnahme der Gesuchstellerin ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil droht. 55. (…) 56. Die Interkonnektionspreise stellen für die Endkundenpreise einen wesentlichen Kostenfaktor dar.