FMG in Verbindung mit Art. 29 FDV). Dies muss sie aufgrund ihrer Verpflichtung zur Nichtdiskriminierung selbst dann, wenn sie diese Dienste zu tieferen als kostenbasierenden Preisen gemäss Art. 34 FDV anbieten sollte. Es ist daher davon auszugehen, dass die Erfolgsprognose für höchstens die jeweils aktuellsten Interkonnektionspreise des «kommerziellen» Basisangebots (siehe Rz. 36) der Gesuchsgegnerin - momentan wäre dies das «Price Manual» Version 4.7 - insgesamt positiv ist.