11 Abs. 1 FMG in Verbindung mit Art. 34 FDV verpflichtet ist, lässt sich im Rahmen der vorsorglichen Massnahmen im vorliegenden Fall nur sehr schwer entscheiden. Die Gesuchstellerin behauptet zu hohe Interkonnektionstarife der Gesuchsgegnerin einerseits gestützt auf die so genannte National Economic Research Associates (NERA)-Studie, welche das BAKOM im vergangenen Jahr zur Ermittlung der vorausschauenden LRIC-Kosten der Gesuchsgegnerin in Auftrag gegeben hat und welche im November 1999 herausgegeben wurde. Andererseits stützt sich die Gesuchstellerin auf Vergleiche mit europäischen Interkonnektionspreisen.