Diesbezüglich handelt es sich also um einen Anteil, der sich mit Fremdkosten rechtfertigt und den die Gesuchsgegnerin nicht beeinflussen kann. Nun hat sich aber der Transit-Anteil des «Transit Service» von der so genannten «LRIC-Offerte» der Gesuchsgegnerin bis zur aktuellsten Standard-Offerte nicht verändert, sondern ist gleich geblieben. Es macht somit auch keinen Sinn, den Preis dieses Dienstes im Rahmen der vorsorglichen Massnahmen separat zu überprüfen, hat doch die Gesuchsgegnerin ihren Kostenanteil dieses Dienstes für das «kommerzielle Angebot» nicht verändert.