zerpflückt werden sollten. Eine separate Beurteilung des Transitdienstes rechtfertigt sich aber auch aus folgendem Grund nicht: 45. Der Preis des «Transit Service» der Gesuchsgegnerin teilt sich auf in einen Transit-Anteil und einen Drittparteien-Anteil (so genannt «3rd Party Cost»). Der Drittparteien-Anteil versteht sich als jener Anteil, den die Gesuchsgegnerin aufgrund der Fremdkosten der entsprechenden Drittpartei, der sie den Fernmeldedienst übergibt, abgeben muss. Diesbezüglich handelt es sich also um einen Anteil, der sich mit Fremdkosten rechtfertigt und den die Gesuchsgegnerin nicht beeinflussen kann.