11 Abs. 3 FMG). 43. Bei den Interkonnektionsdiensten des Basisangebotes kann indessen - eventuell mit Ausnahme des Transitdienstes - noch immer auf obenerwähnten Entscheid der WEKO i.S. Telecom PTT/Blue Window abgestellt werden, in welchem die Rechtsvorgängerin der Gesuchsgegnerin auf dem schweizerischen Telefoniemarkt als marktbeherrschendes Unternehmen qualifiziert wurde. Diesbezüglich ist die Gesuchsgegnerin