Eine andere Interpretation dieser Klausel ergibt keinen Sinn. 32. Ein weiteres Argument, welches zeigt, dass es sich im vorliegenden Fall um Neuverhandlungen handelt, welche im Falle eines Akzeptes zu einem neuen Vertrag führt und den vorherigen ersetzt, ist die Tatsache, dass die Gesuchsgegnerin diejenigen Interkonnektionsverträge, welche sie mit ihren Partnern aufgrund ihres neuen Standardangebotes abgeschlossen hat, jeweils rückwirkend auf den 1. Januar 2000 abschloss und vorbestehende Verträge dadurch vollständig ersetzte. 33. Zusammenfassend ergibt sich, dass die ComCom im vorliegenden Verfahren die zuständige Behörde ist. 1.2. Vorsorgliche Massnahmen 3.2.1. Grundsatz