4 insbesondere die Interkonnektionspreise - dann muss die ComCom die zuständige und mit der entsprechenden Fachkompetenz ausgestattete Behörde bleiben. 27. Es muss also klar unterschieden werden zwischen Interkonnektionsverhandlungen einerseits und Streitigkeiten aus abgeschlossenen Interkonnektionsverträgen bzw. Interkonnektionsentscheiden (also dem Vollzug des Vertrages) andererseits.