Am 31. Oktober 1999 veröffentlichte die Gesuchsgegnerin die neue Preisofferte, welche sie all ihren Vertragspartnerinnen zustellte. 22. Über diese neue Preisofferte verhandelten die Parteien ab dem 8. November 1999, was die Gesuchstellerin dem BAKOM am 15. November 1999 notifizierte. Dadurch, dass die Gesuchstellerin nebst den Interkonnektionspreisen einige Vertragsklauseln der Standard Offerte der Gesuchsgegnerin nicht akzeptieren kann, verliefen die Verhandlungen zwischend den Parteien erfolglos.