34 FDV basieren und nicht mehr - wie gemäss dem bestehenden Interkonnektionsvertrag - auf der Übergangsregelung gemäss Art. 65 FDV. Mit Schreiben vom 24. September 1999 teilte die Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin mit, dass sie ihren Kunden für verschiedene Dienstleistungen neue Interkonnektionspreise offeriere, die ab dem 1. Januar 2000 Gültigkeit haben würden. Die angepassten Dienstbeschreibungen mit den neuen Preisen würden anfangs November zur Prüfung und zum Akzept unterbreitet. Am 31. Oktober 1999 veröffentlichte die Gesuchsgegnerin die neue Preisofferte, welche sie all ihren Vertragspartnerinnen zustellte.