Die Gesuchstellerin reichte mit Eingabe vom 20. April 2000 ein Gesuch um Erlass einer Verfügung auf Interkonnektion sowie von vorsorglichen Massnahmen gemäss Art. 11 des Fernmeldegesetzes vom 30. April 1997 (FMG, SR 784.10) in Verbindung mit Art. 43 ff. der Fernmeldediensteverordnung vom 6. Oktober 1997 (FDV, SR 784.101.1) bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) ein. Sie verlangt für die von ihr beanspruchten Interkonnektionsdienstleistungen, welche sie von der Gesuchsgegnerin bezieht, kostenorientierte Preise und die Regelung der Interkonnektionsbedingungen. (…) Aus den Erwägungen: 1.1. Zuständigkeit