54. Aus den dargelegten Gründen kann festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für den Erlass vorsorglicher Massnahmen zur Sicherstellung der Interkonnektion insgesamt nicht gegeben sind. Zwar ist bezüglich der Erfolgsprognose - zumindest was den Bereich des «Local Loop» anbelangt - eine positive Einschätzung möglich. Was aber die übrigen Voraussetzungen betrifft, so ist bezüglich des nicht wieder gutzumachenden Nachteils davon auszugehen, dass das Wholesale-Angebot der Gesuchsgegnerin den Markteintritt der Gesuchstellerin gewährleistet. Eine für den Erlass vorsorglicher Massnahmen notwendige Dringlichkeit konnte nicht dargelegt werden.