40. Im Rahmen der Erfolgsprognose wird geprüft, ob die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die von der Gesuchstellerin für die vorsorglichen Massnahmen gestellten Rechtsbegehren durch den später zu fällenden Hauptentscheid bestätigt werden (Alfred Kölz / Isabelle Häner, Verwaltungsverfahren und Verwaltungsrechtspflege des Bundes, Zürich 1993, Rz. 146). 41. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Frage, ob einerseits auf vorliegenden Fall die Interkonnektionsregeln Anwendung finden und andererseits von einer marktbeherrschenden Stellung der Gesuchsgegnerin auszugehen ist, wurden diese beiden grundsätzlichen Punkte vorweg