ZSR] 116, 1997 II, S. 322 ff.). Die Gesuchstellerin beantragt einerseits den Erlass vorsorglicher Massnahmen sowohl betreffend die Interkonnektion in physischer und logischer Hinsicht als auch (eventualiter) die Festlegung der entsprechenden Interkonnektionspreise. Zunächst werden im Folgenden die allgemeinen Voraussetzungen für den Erlass vorsorglicher Massnahmen zur Sicherstellung der Interkonnektion geprüft, bevor allenfalls auf einzelne Modalitäten näher einzugehen ist. 2.2.1. Erfolgsprognose