38. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine Marktbeherrschung im Bereich des «Local Loop» aufgrund der Überprüfung im summarischen Verfahren bejaht werden kann. Bezüglich der übrigen Netzabschnitte lässt sich der Markt in einem summarischen Verfahren nicht abschliessend beurteilen. Ausserdem konnte die Gesuchstellerin den Nachweis der Marktbeherrschung durch die Gesuchsgegnerin im vorliegenden Verfahren mangels genügender Darlegung des rechtlich relevanten Sachverhaltes sowie mangels Substantiierung nicht erbringen. 2.2. Allgemeine Voraussetzungen für den Erlass von vorsorglichen Massnahmen