7 nicht einzeln, sondern paketweise zu verhandeln oder einen Rahmenvertrag abzuschliessen, worauf gestützt dann die einzelnen Leitungen nach Bedarf bestellt werden. Somit lässt sich die Marktbeherrschung durch die Gesuchsgegnerin bezüglich des landesweiten Marktes im Rahmen der summarischen Prüfung nicht abschliessend beurteilen. Ausserdem wurde der Sachverhalt durch die Gesuchstellerin nur ungenügend dargelegt. 38. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine Marktbeherrschung im Bereich des «Local Loop» aufgrund der Überprüfung im summarischen Verfahren bejaht werden kann.