vorgenommen werden muss. Vielmehr sollten sich die einzelnen Ansprüche gruppieren lassen, um eine abstrakte Beurteilung über die entsprechenden Verpflichtungen zu ermöglichen. Es ist den neu in den Markt eintretenden Fernmeldedienstanbieterinnen in diesem dynamischen Markt jedenfalls nicht zuzumuten, für jede einzelne Mietleitung und für jedes einzelne Übertragungsmedium separate Verhandlungen aufnehmen und jeweils ein separates Interkonnektionsgesuch einreichen zu müssen. Zudem entspricht es den Bedürfnissen einer Dienstanbieterin, die nachgefragten Mietleitungen