sie legt fest, wann und zu welchen Bedingungen der Inhaber einer «essential facility» verpflichtet ist, Dritten Zugang zu dieser Einrichtung zu gewähren) nur schwerlich zu widerlegen sein. In Ballungszentren könne eine marktbeherrschende Stellung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Eine abschliessende wettbewerbsrechtliche Würdigung könne nur im Einzelfall mit Bezug auf konkrete Verbindungen zwischen zwei Endpunkten mit entsprechender Abgrenzung des relevanten Marktes erfolgen (Rz.