Eine bestimmte «Übertragungskapazität» bzw. das «Übertragungsmedium» sind Bestandteile eines «Punkt-zu-Punkt-Übertragungsdienstes». Sowohl die Übertragungskapazität als Fernmeldedienst als auch das Übertragungsmedium als Fernmeldeanlage unterliegen dem Interkonnektionsregime. Eine marktbeherrschende Anbieterin hat deshalb im betreffenden Markt die Verbindung von Fernmeldeanlagen (Übertragungsmedien) und/oder die Verbindung von «Fernmeldediensten» (Übertragungskapazitäten) herzustellen, damit ein