2 Die Gesuchstellerin realisiert und betreibt Telekommunikationslösungen und ist zur Erbringung ihrer Dienstleistungen auf Mietleitungen und Übertragungsmedien der Gesuchsgegnerin angewiesen, um die entsprechenden Daten End-zu-End transportieren zu können. Am 21. September 1998 reichte die Gesuchstellerin ein Gesuch um Erlass einer Verfügung auf Interkonnektion und auf Erlass vorsorglicher Massnahmen ein. Die Gesuchstellerin verlangt darin von der Gesuchsgegnerin für ihre Bedürfnisse Mietleitungen und Übertragungsmedien zu Interkonnektionsbedingungen.