- Im Bereich des Teilnehmeranschlussnetzes («Local Loop») kann eine Marktbeherrschung der marktführenden Anbieterin von Fernmeldediensten angenommen werden; daher muss sie andern Anbieterinnen von Fernmeldediensten nach den Grundsätzen einer transparenten und kostenorientierten Preisgestaltung auf nichtdiskriminierende Weise Interkonnektion gewähren (Ziff. 2.1.2). - Eine Anordnung vorsorglicher Massnahmen zur Sicherstellung der Interkonnektion gemäss Art. 11 Abs. 3 FMG in Verbindung mit Art.