oder mehrerer Dienstleistungen einer PARTEI neu festsetzen, so hat die andere PARTEI das Recht, die entsprechenden Dienstleistungen zu den neuen Preisen ab dem Zeitpunkt des rechtskräftig festgesetzten Wirksamwerdens der neuen Preise zu beziehen.» Sollten also in jener Interkonnektionsstreitigkeit rückwirkend tiefere Preise verfügt werden, so wird auch die Gesuchstellerin rückwirkend in den Genuss dieser tieferen Preise gelangen. [86]84 Oben S. 271. 10 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali