Auch kann nicht behauptet werden, dass die vorsorglichen Massnahmen im hängigen Streitverfahren erforderlich sind, da kein geringeres Mittel vorhanden sei, um den allenfalls eintretenden Nachteil abzuwenden. Denn gerade die Rückwirkung der in einem Endentscheid verfügten Preise ist das geeignete Mittel, um einen monetären Schaden während des Verfahrens zu beheben. Es fragt sich weiter, ob die Interessen der einen Partei die entgegenstehenden Interessen der andern Partei überwiegen.