39.-40. (...) 41. Die ComCom stützte sich in ihrem Entscheid vom 29. April 1998 vorwiegend auf einen Bericht der englischen Beraterfirma OVUM und den darin vorgenommenen Vergleich mit den umliegenden europäischen Ländern sowie das von der Europäischen Union (EU) empfohlene Preisband. Wie bereits erwähnt hat die Gesuchsgegnerin inzwischen die Interkonnektionstarife für alle ihre Interkonnektionspartner gesenkt, so dass die Differenz zwischen diesen Tarifen und der Grössenordnung der durch die ComCom vorsorglich verfügten Interkonnektionspreisen sich bedeutend verkleinert hat.