ZSR] 116, 1997 II, S. 322 ff.). Die Gesuchstellerin beantragt den Erlass von vorsorglichen Massnahmen betreffend diverse Interkonnektionstarife und behauptet implizit auch die Gefährdung der Sicherstellung der Interkonnektion. Nachfolgend wird aufgezeigt, dass die allgemeinen Voraussetzungen für die vorsorgliche Festsetzung der von der Gesuchstellerin beantragten Interkonnektionstarife nicht erfüllt sind. 2.2. Erfolgsprognose