Im Übrigen erhellt aus Ziff. 12.5 des bestehenden Interkonnektionsvertrages zwischen den Parteien, dass die letzte «Standard Offer» der Gesuchsgegnerin - ein Standardangebot von Interkonnektionsdiensten, welche sie jeweils allen potentiellen Partnern von Interkonnektionsverträgen anbietet - vom 16. Juni 1998, bzw. vom 6. Juli 1998 automatisch für diesen Vertrag anwendbar wird.