1 - Bei Bestehen eines zwischen den Parteien in Kraft stehenden Interkonnektionsvertrages mit kostenorientierten Preisen im Sinne von Art. 11 Abs. 3 FMG in Verbindung mit Art. 44 FDV sind die fernmelderechtlichen Voraussetzungen für den Erlass von vorsorglichen Massnahmen nicht gegeben (Ziff. 17)