Damit kann auch den Interessen der Gesuchsgegnerin Rechnung getragen werden. Der hier zur Anwendung kommende Benchmark-Grundtarif mit einem Zuschlag für Altlasten lässt sich im europäischen Vergleich durchaus rechtfertigen. So hat die EU am 11. März 1998 einen Tarifvergleich «1998 interconnection tariffs in member States» veröffentlicht, welcher zeigt, dass sich die von der ComCom festgelegten Preise im oberen Bereich der publizierten Tarifbandbreiten befinden. Sie weisen somit in Ermangelung echter ökonomischer Alternativgrundlagen einen durchaus repräsentativen und ausgewogenen Charakter auf.