33. Zunächst ist zu prüfen, ob die Anordnung des vorsorglichen Interkonnektionstarifes durch die ComCom geeignet ist, den ansonsten wahrscheinlich eintretenden Nachteil abzuwenden. Durch die vorsorgliche Verfügung der durch die ComCom bestimmten Interkonnektionspreise kann der von der Gesuchstellerin befürchtete Nachteil, dass durch die angeblich zu hohen Tarife der Liberalisierungsprozess in der Schweiz auf Weiteres in Frage gestellt wird, ausgemerzt werden, so dass diese Massnahme ein geeignetes Mittel darstellt. 34. Auch ist die Anordnung dieser Massnahme erforderlich, da ein geringeres Mittel nicht ausreicht, die in Frage stehenden Interessen der Gesuchstellerin zu schützen;