9 die Verhandlungsfrist zwischen der zur Interkonnektion verpflichteten Anbieterin und der Anfragerin, nach der die ComCom um eine Verfügung der entsprechenden Bedingungen ersucht werden kann, mit drei Monaten sehr kurz gehalten (Art. 11 Abs. 3 FMG). Dass eine rasche Umsetzung der Liberalisierung und Einführung eines funktionierenden Wettbewerbes dem Gesetzgeber wichtig waren, zeigt sich auch daraus, dass er die ComCom ermächtigt hat, in diesen Fällen auf Gesuch hin oder sogar von Amtes wegen vorsorgliche Massnahmen zu treffen. 2.3.4. Verhältnismässigkeit