Der Markteintritt oder die Etablierung auf dem Markt darf durch Verzögerungen oder längerfristige Unsicherheiten in diesem Bereich in keiner Weise erschwert oder behindert werden. Die bereits aktiven und potentiellen neuen Teilnehmerinnen am Fernmeldemarkt müssen ihre Strategien, ihre Business-Pläne und ihre Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Sicherung eines kritischen Marktanteils auf möglichst von Anfang an verlässliche Grundlagen abstützen können. Der Gesuchstellerin würde deshalb ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil erwachsen, wenn nicht sofort Interkonnektionspreise verfügt würden. Inwiefern dadurch Wettbewerbsverzerrungen entstehen könnten, ist nicht ersichtlich.