Die gestützt auf diesen Vergleich für die Schweiz errechneten und von OVUM[84] ” target=_blank>http://www.bakom.ch/ger/subsubpage/document/258/1243. vorgeschlagenen Interkonnektionspreise liegen um bis zu 30% unter den von der Gesuchsgegnerin angebotenen Preisen. Auch die oberste Limite des von der Europäische Union (EU) empfohlenen Preisbandes liegt noch deutlich unter dem Angebot der Gesuchsgegnerin. Die ComCom erachtet es nach einer summarischen Prüfung der eingegangenen Rechtsschriften und Beilagen daher als durchaus möglich bis wahrscheinlich, dass die Preise der Gesuchsgegnerin für die angebotenen Interkonnektionsdienstleistungen nicht vollumfänglich kostenorientiert sind.