Anhaltspunkte dafür, dass die Preise der Gesuchsgegnerin nicht kostenorientiert sind, geben aber insbesondere Vergleiche mit dem Ausland. So hat das BAKOM im letzten Jahr OVUM, eine auf derartige Fragen spezialisierte englische Beraterfirma, unter anderem beauftragt, Interkonnektionspreise in bereits liberalisierten Ländern zu erfassen und miteinander zu vergleichen. Die gestützt auf diesen Vergleich für die Schweiz errechneten und von OVUM[84] ” target=_blank>http://www.bakom.ch/ger/subsubpage/document/258/1243. vorgeschlagenen Interkonnektionspreise liegen um bis zu 30% unter den von der Gesuchsgegnerin angebotenen Preisen.