27. (...) 28. (...) Die Gesuchsgegnerin [hat] mit den eingereichten Unterlagen nicht genügend dargetan und glaubhaft gemacht (...), ob und inwiefern sich ihre Preise tatsächlich an den Kosten orientieren. Dies ist aufgrund der Komplexität der Materie offensichtlich sehr schwierig und eine profunde Analyse der noch einzureichenden Buchhaltungsunterlagen kann erst im Hauptverfahren durchgeführt werden. Anhaltspunkte dafür, dass die Preise der Gesuchsgegnerin nicht kostenorientiert sind, geben aber insbesondere Vergleiche mit dem Ausland.