25. In einem zweiten Schritt wird nun geprüft, ob die allgemeinen Voraussetzungen für den Erlass einer vorsorglichen Massnahme zur Festsetzung eines Interkonnektionspreises gegeben sind. 2.3.1. Erfolgsprognose 26. Im Rahmen der Erfolgsprognose wird geprüft, ob die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die von der Gesuchstellerin für die vorsorglichen Massnahmen gestellten Rechtsbegehren durch den später zu fällenden Hauptentscheid bestätigt werden (Kölz/Häner, a.a.O.).