17. (...) 18. Nachdem die Marktbeherrschung der Gesuchsgegnerin gemäss Ziff. 8 als gegeben erachtet wird, ist die Gesuchsgegnerin verpflichtet, anderen Fernmeldedienstanbieterinnen Interkonnektion gemäss Art. 11 Abs. 1 FMG in Verbindung mit Art. 29 ff. FDV zu gewähren. Die Erfolgsprognose für das Hauptverfahren ist daher offensichtlich positiv. 2.2.2. Nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil 19. (...) Der Gesuchstellerin würde ohne die Anordnung einer vorsorglichen Massnahme zur Sicherstellung der Interkonnektion während des hängigen Verfahrens dadurch ein nicht leicht wieder gutzumachender