5 Die Gesuchstellerin beantragt den Erlass von zwei Arten von vorsorglichen Massnahmen. Einerseits verlangt sie, dass ihr die Interkonnektionsdienstleistungen weiterhin angeboten werden. Andererseits beantragt sie eine Preisreduktion der verlangten Interkonnektionsdienstleistungen. (...) 15. (...) 2.2. Verpflichtung zur Leistung von Interkonnektionsdienstleistungen 16. Nachfolgend wird geprüft, ob die allgemeinen Voraussetzungen für den Erlass einer vorsorglichen Verfügung zur Sicherstellung der Interkonnektion gegeben sind. (...) 2.2.1. Erfolgsprognose